Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Datenverarbeitungserlaubnis Stand April 2006

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Vertragsangebote Annahmeerklärungen und sonstigen Vereinbarungen. Sie sind ferner Grundlage unserer sämtlichen Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Dies gilt auch für etwaige Beratungsleistungen.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir keine Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werde, sind schriftlich niederzulegen. Sämtliche Bestimmungen können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen abgeändert werden. Dies gilt auch für dieses Schriftformular.

1.4 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, sofern es sich um Kaufleute im Sinne des § 24 AGBG handelt. Mit der Übergabe dieser AGB werden unsere vorhergehenden Geschäftsbedingungen unwirksam.

2. Angebot/Aufträge

2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.2Bei Nichtkaufleuten ist die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch  Zusendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist abzunehmen.

3. Preise/Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Lager ausschließlich Verpackung Montage. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in Höhe der am Rechnungstag geltenden Höhe berechnet. Leuchtmittel sind in den Preisen grundsätzlich nicht enthalten.

3.2 Wir behalten uns im kaufmännischen Verkehr das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach einem Abschluss des Vertrages Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, nicht vorhersehbaren öffentlichen Abgaben, Nebengebühren, Frachten o.a. eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf verlangen nachweisen.

3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so wird berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

3.4 Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Mitarbeiter und sonstige Personen sind nicht inkassoberechtigt.

3.5 Die Annahme von anderen Zahlungsmitteln als Bargeld erfolgt nur erfüllungshalber gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang damit stehender Kosten durch den Vertragspartner.

3.6 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt und können entsprechende Teilzahlungen verlangen.

3.7 Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.

3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferzeit gilt nur dann als festvereinbart, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Sie beginnt frühestens mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung.

4.3 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist gegenüber Kaufleuten unsere Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im nichtkaufmännischen Verkehr ist unsere Schadenersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einem Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4.4 Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten können, so hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt insoweit diejenige Nachfrist, die wir benötigen, um von Dritten zu beziehende Teile von diesen zu erhalten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt vom Vertrag  zurückzutreten; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Bestellers voraus.       

4.6 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer und ein von uns vertretender außergewöhnlicher Ereignisse, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, soweit sie auf die Fertigstellung und Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Maßnahmen von Arbeitskämpfen z. B. Streik und Aussperrung, sämtliche Verzögerungen in der Anlieferung von Hilfsstoffen oder Zubehörteilen, sowie andere Ereignisse höherer Gewalt. Gleiches gilt, wenn derartige Ereignisse bei Vorlieferanten eintreten. Ersatzansprüche des Vertragspartners bestehen in einem solchen Falle nicht.

4.7 Kommt  der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des Zufälligen Untergangs oder des zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5. Beratungen

5.1 Eine Haftung für technische oder sonstige Beratung durch uns oder unsere Beauftragten übernehmen wir nicht, es sei denn, uns oder unseren Beauftragten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

5.2 Wir behalten uns eine Berechnung der von uns erbrachten Planungsarbeiten und gefertigten Entwürfe für den Fall vor, dass der entsprechende Auftrag nicht erteilt wird. Entwürfe, Zeichnungen und andere Unterlagen unseres Angebots bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Als offene Forderungen gelten auch bedingte Forderungen. Bei vertragswidrigen Verhalten , des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt  gelieferten Kaufsache durch uns, liegt stets ein Rücktritt vom Vertag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf alle die Verbindlichen des Bestellers –abzüglich gemessener Verwaltungskosten – anzurechnen .

6.2 Der Besteller   ist verpflichtet , die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern .Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind , muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6.3 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist , uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für diese Kosten.

6.4 Der Besteller wird uns in jeder ihm zumutbaren Weise bei der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte unterstützen .Er ist auf unser Verfangen hin jederzeit verpflichtet ,uns alle erforderlichen Auskünfte über den Vertrieb der Vorbehaltsware, sowie die aus der Weiteräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen und uns die zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen herauszugeben .Eine  Pfändung oder Sicherungsübereignung , der noch in unserem Eigentum stehenden Waren, ist dem Besteller ohne unsere Einwilligung untersagt .

6.5 Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist unser Fakturenwert, sofern sich nicht aus den Bestimmungen ein höherer Wert errechnet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen  des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen ummehr als 20% übersteigt; die Auswahl der Freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6.6 Der Besteller ist Verpflichtet im Einzelfall weitergehende Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt mit uns zu treffen, wenn und soweit nur so unserer Forderungen gesichert werden können.

7. Versand/Gefahrenübergang

7.1 Sofern sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart . Der Versand erfolgt daher stets auf Gefahr des Vertragspartners.

7.2 Sofern der Besteller es wünscht, werden  wir die Lieferung durch eine Transport- und Glasbruchversicherung eindecken; die insoweit angefallen Kosten trägt der Besteller.

8. Gewährleistung

8.1 Im Kaufmännischen Verkehr setzen die Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus , dass dieser seinen nach §§377,378 HOB geschuldeten Untersuchungs- und  Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist . Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen . Für solche Mängel wird nicht gehaftet, wenn die Rüge später als zwei Monate nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bzw. nach Ausführung der Leistung bei uns eingeht. berechtigt .Im fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen, d.h. Material-, Transport und Arbeitskosten, nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Die Kosten von Einbau- und Aufbaumaßnahmen übernehmen wir nur zur Hälfte.

8.2 Soweit Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung.

8.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt diese in 9.3  Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung bereit oder nicht in der Lage oder schlägt dieser fehl, so ist  der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, von Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu bekommen.

8.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers- gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen . Wir haften deshalb  nicht  für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Eine Haftung für Folgeschaden aufgrund Fehlerhafter Lichttechnischer Planung Dritter wird nicht übernommen .

8.5 Vorstehende Haftungsfreizeichen gilt nur dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht dann auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine Eigenschaftszusicherung gemäß   §§463,480 Abs. BGB  vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte .

8.6 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.   

8.7 Die Gewehrleistung beträgt sechs Monate, gerechnet nach Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzungen

9.1 Eine weitgehende Haftung auf Schadensersatz, als in Pkt.8.4 bis8.6 vorgesehen , ist-unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten  Spruchs-  ausgeschlossen. Erfasst werden also Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragshandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und sonstige gesetzlich Ansprüche, insbesondere aus der Produzentenhaftung gemäß §  823BGB

9.2 Die Regelung gemäß Pkt.9.1 gilt nicht für Ansprüche nach §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz.

9.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter ,Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.4 Die Verjährung der Anspruche zwischen uns und dem Besteller richtet sich nach Pkt.8.7.

10. Retouren

Rücksendungen aufgrund von Fehldispositionen usw. sind grundsätzlich nicht  möglich. Eine Ausnahme ist nur mit unserem vorhergehenden schriftlichen Einverständnis möglich. Bei einer Rücksendung werden die zurückgeschickten Waren grundsätzlich nur mit einem Teil maximal 90% des Fakturwertes gutgeschrieben. Die Rücksendung hat stets in Originalverpackung zu erfolgen. Weiterhin gehen Aufarbeitungskosten zu Lasten des Bestellers.

11. Datenverarbeitungserlaubnis

Wir sind berechtigt, alle den Besteller betreffenden gesetzlich geschützten Daten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.

12. Gerichtsstand-Erfüllungsort-Allgemeines

12.1 Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt insbesondere auch ,wenn unser Vertragspartner seinen Geschäftssitz im Ausland hat .Die Vertragssprache ist deutsch.

12.2 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird ein weiterer Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz begründet . Falls der nichtkaufmännischer Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland Verlegt ist unser Geschäftssitz Gerichtstand. Dies gilt auch falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung  nicht bekannt sind.

12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung  nichts anderes ergibt , ist unser Sitz Erfüllungsort.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden ,so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu setzen.

Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren